Kostenübernahme
Die Kosten für eine Behandlung orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Privatversicherte und Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch ihre jeweilige Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht. Allerdings gibt es inzwischen günstige Zusatzversicherungen, die die Leistungen des Heilpraktikers zumindest teilweise erstatten. Ich empfehle vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse über eine evtl. Kostenübernahme zu sprechen.